Beschlie?t der Exekutivrat, einem Vertragsstaat des übereinkommens, der im Zusammenhang mit dem Einsatz oder der Androhung des Einsatzes chemischer Waffen um Hilfe ersucht, gem?? Artikel?X des übereinkommens zus?tzliche Hilfe zu gew?hren, so übermittelt der Generaldirektor (als Vertreter der OVCW, wie in diesem Abkommen festgelegt) dem Generalsekret?r (als Vertreter der Vereinten Nationen, wie in diesem Abkommen festgelegt) den genannten Beschluss des Exekutivrats zusammen mit dem vom Technischen Sekretariat im Zusammenhang mit dem Ersuchen um eine derartige Hilfe erstellten Untersuchungsbericht.
如執行理事會決定根據《公約》第十條就使用或威脅使用化學武器方面請求提供補充性援助的公約締約國提供此種援助,則總干事(根據本協定的規定代表禁止化學武器組織)就應將執行理事會的上述決定,連同技術秘書處就有關這種援助的請求編寫的調查報告轉交秘書長(根據本協定的規定代表聯合國)。